Sehr geehrte Regierungsvorsitzende,
Sehr geehrte BotschafterInnen der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen,

Völkerrecht und Gewaltanwendung

Weit über 60 Millionen Tote waren der Preis, den die Menschheit vor der Einigung auf das Völkerecht in zwei Weltkriegen zahlen musste. Erst mit der Gründung der Vereinten Nationen und den Festschreibungen des Völkerrechts wurde ein prinzipielles Gewaltverbot als Mittel der Politik ausgesprochen; einzige Ausnahmen: das Selbstverteidigungsrecht der Staaten sowie Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrats. Seitdem ist kein Staat mehr berechtigt, einen Krieg gegen ein anderes Land mit dem Hinweis auf die gerechte Absicht zu legitimieren.

Im Hinblick auf die Schwächung des Völkerrechts* und im Hinblick auf das unermessliche Leid, das jeder Krieg für die betroffenen Völker mit sich bringt, fordern wir Sie auf:

Sorgen Sie dafür, dass die UNO als friedenssicherndes Organ zwischen den Staaten nicht entmachtet wird!

Leisten Sie Widerstand gegen jeglichen Versuch, die strikte Einhaltung und Umsetzung des Gewaltverbotes im Völkerrechts aufzuweichen!

Setzen Sie sich dafür ein, dass Ihr Land auf Seite jener Nationen steht, die bereit und Willens sind, das Verbot von Gewalt und Krieg als Mittel der Politik aufs Neue festzuschreiben.

Ich erkläre, dass ich alle mir persönlich möglichen legalen Möglichkeiten nutzen werde, um dazu beizutragen:

Völkerrecht und Atomwaffen

Schon seit der allerersten Resolution, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete, versucht die Internationale Gemeinschaft gegen die Gefahr der atomaren Vernichtung anzukämpfen. Auf eine Anfrage der UN Vollversammlung hin befasste sich 1996 der Internationale Gerichtshof mit der Rolle von Atomwaffen bezüglich des Völker- und Menschenrechts. Die Richter bestätigten einstimmig die Existenz einer universellen gesetzlichen Verpflichtung, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluß zu bringen , die zur nuklearen Abrüstung in jeder Hinsicht, unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“

In Hinblick auf den Gebrauch atomarer Waffen und deren genozidale Auswirkungen auf Städte**, fordern wir Sie auf:

Vergessen Sie nie die Geschehnisse in Hiroshima und Nagasaki! 2005 jährten sich die Bombardierungen zum 60sten mal und trotzdem sind Städte immer noch und überall in Gefahr.

Beginnen Sie die Verhandlungen 2005 in gegenseitigem Vertrauen und schließen Sie sie bis 2010 ab, sodass die beschlossenen Maßnahmen bis 2020 zur atomaren Abrüstung auf allen Ebenen führen können, wie die Mayors for Peace (Bürgermeister für den Frieden) es vorgeschlagen haben.

Ich erkläre, dass ich alle mir persönlich möglichen legalen Möglichkeiten nutzen werde, um dazu beizutragen:

* Führende Völkerrechtler weisen darauf hin, dass ein Präventivkrieg, wie er von der Koalition der Willigen geführt wird nicht nur eindeutig gegen das geltende Völkerrecht verstößt, sondern als Präzedenzfall das Potential in sich trägt, dass „Vorwärtsverteidigung“ zum internationalen Gewohnheitsrecht und damit zur anerkannten Form staatlichen Handelns wird. Damit wäre das im Völkerrecht verankerte uneingeschränkte Verbot jedweden Angriffskriegs außer Kraft gesetzt und einem jeden Staat die Möglichkeit gegeben, im Einklang mit dem Völkerrecht einen Angriffskrieg auszurufen vorausgesetzt, dass er diesen als „vorbeugenden“ Verteidigungskrieg begründet (und die Gründe hierfür notfalls im Vorfeld inszeniert. Leider lehrt uns die Geschichte zur Genüge, wie groß die Kreativität kriegsgewillter Staaten im Inszenieren von Verteidigungsfällen ist.)

** Der Internationale Gerichtshof erklärte auch, dass die Androhung oder der Gebrauch atomarer Waffen generell gegen die Richtlinien des Völkerrechts, die in bewaffneten Konflikten angewendet werden, verstößt. Insbesondere gegen die Prinzipien und Richtlinien der Menschenrechte. Im August 1945 wurden in wenigen Sekunden 70.000 Menschen in Hiroshima und 40.000 in Nagasaki getötet. Bis zum Ende desselben Jahres erlagen mehr als 200 000 Menschen ihren Verletzungen und der Strahlung. Atomwaffen und Humanität schließen sich gegenseitig aus.